Funktionsdiagnostik

Funktionsdiagnostik


Die Funktionsdiagnostik überprüft das Zusammenspiel von Zähnen, Kiefergelenk und Muskulatur und trägt dazu bei, Ursachen akuter und chronischer Beschwerden und Schmerzen festzustellen.


Die Funktionsdiagnostik trägt dazu bei, neuen Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays etc.) so zu planen und zu gestalten, dass Spätschäden im Kausystem vermieden werden. Bereits vorhandener Zahnersatz kann ggf. umgestaltet werden um wieder eine einwandfreie Funktion wieder herzustellen.

Änderungen in der Balance zwischen diesen Faktoren kann zu folgereichen Störungen kommen, welche häufig anders gedeutet werden. In der Zahnmedizin wurden Analyse- und Diagnoseverfahren entwickelt mit denen man versucht den Ursachen auf den Grund zu gehen.

Funktionsstörungen können sich durch unterschiedliche Anzeichen bemerkbar machen:


  • Muskelschmerzen
  • Kopfschmerzen
  • Knirschen, Knacken und Schmerzen im Bereich der Kiefergelenke
  • Eingeschränkte Beweglichkeit des Unterkiefers
  • Ohrgeräusche
  • Verspannungen


Eine Therapie beinhaltet zunächst eine Analyse des gesamten Kauorgans, ggf. in Zusammenarbeit von Physiotherapeuten und Orthopäden. Eine instrumentelle Analyse erfasst mithilfe von speziellen Geräten und Abformungen der Kiefer, individuelle Parameter Ihres Kauorgans und überträgt diese in ein Simulationsgerät ( Artikulator ) um bei Bedarf eine entsprechende Therapie einzuleiten. Oftmals ist eine Therapie mittels Bissführungsschienen erforderlich. Manchmal reicht es aus Gleithindernisse zu beseitigen. Teilweise müssen verloren gegangene Oberflächenstrukturen der Zähne wieder hergestellt werden oder auch Zahnlücken geschlossen oder gekippte Zähne wieder aufgerichtet werden.


Das Ergebnis ist eine Harmonisierung des gesamten Zahn- Mund- Kiefer- Muskulatur-Systems. Funktionsanalytische Maßnahmen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Aus diesem Grund werden diese diagnostischen Befunderhebungen und Maßnahmen nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte je nach Aufwand abgerechnet und dann als Privatleistung in Rechnung gestellt. Bei privaten Versicherungen und Zusatzversicherungen sind diese Maßnahmen häufig im Leistungskatalog der Versicherung enthalten.


Falls Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne individuell.

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